Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Mietverträge und Leistungen der Global Car Connection GmbH.
1. Anerkennung der Vertragsbestimmungen
Der Mieter/Kunde/Nutzer erkennt die Mietbedingungen einschließlich Selbstbeteiligung, Ausschluss der Haftungsbegrenzung und Kaskoschutzbedingungen vollumfänglich an. Die Bestimmungen wurden im Einzelnen erörtert. Eine Ausfertigung dieser AGB wurde dem Mieter ausgehändigt oder elektronisch zugänglich gemacht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
2. Mietdauer / Fahrzeugzustand / Mietpreis
Global Car Connection GmbH stellt dem Mieter ein verkehrssicheres, sauberes und technisch einwandfreies Fahrzeug zur Verfügung, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Mietdauer beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe am vereinbarten Ort. Wird das Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben, bleibt der volle Mietpreis für die ursprünglich vereinbarte Dauer fällig.
Im Schadensfall, den der Mieter zu vertreten hat, verlängert sich die Mietdauer bis zur Beendigung der Reparatur oder zum Ablauf der vom Sachverständigen festgelegten Wiederbeschaffungszeit. Bei Totalschaden mindestens 14 Kalendertage. Schmierstoffe, Kraftstoffe, Reinigungskosten und etwaige Transportkosten trägt ausschließlich der Mieter.
Der Mietpreis und etwaige Kautionen sind bei Vertragsabschluss im Voraus fällig, es sei denn, ein schriftliches abweichendes Zahlungsziel wurde vereinbart. Bei Stornierung nach verbindlicher Buchung ist die Global Car Connection GmbH berechtigt, 60 % des vereinbarten Mietpreises (exklusive Logistik) als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Zusätzlich sind bereits angefallene oder veranlasste Transportkosten in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
3. Pflichten des Mieters / Nutzung des Fahrzeugs
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und sämtliche gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Die Nutzung ist untersagt bei:
- Motorsportveranstaltungen
- Test- und Prüfgelände ohne schriftliche Zustimmung
- Offroad-Einsätzen ohne vorherige Genehmigung
Fahrten mit erhöhtem Verschleißrisiko (z. B. Testfahrten) führen zur vollständigen Haftung. Dies gilt insbesondere für Schäden an Reifen, Bremsen, Kupplung oder infolge technischer Veränderungen, Demontage oder unsachgemäßer Handhabung.
Der Mieter trägt die volle Verantwortung dafür, dass sämtliche Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis und die erforderliche persönliche Eignung verfügen. Die Fahrer gelten als Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter haftet auch für sämtliche durch diese verursachten Schäden, inklusive Nebenkosten wie Sachverständigenhonorare, Abschlepp- und Ausfallkosten sowie Wertminderung.
4. Wartung und Reparaturen
Wartungstermine sind vom Mieter aktiv zu überwachen und an Global Car Connection GmbH per E-Mail zu melden. Wartungen erfolgen ausschließlich durch autorisierte Werkstätten und nur nach vorheriger Zustimmung. Nur notwendige Sofortreparaturen bis zu 75 EUR dürfen eigenständig veranlasst werden – alles darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung. Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage von Originalbelegen und nur, wenn kein Verschulden des Mieters vorliegt (siehe Nr. 3 und 6).
5. Verhalten bei Unfällen und Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, bei jeglichem Unfall, auch ohne Fremdbeteiligung, umgehend die Polizei zu verständigen und unverzüglich die Global Car Connection GmbH zu informieren. Ein schriftlicher Unfallbericht ist spätestens bei Rückgabe vorzulegen und muss Angaben zu beteiligten Personen, Fahrzeugen, Zeugen und Unfallhergang enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen keinesfalls anerkannt werden.
6. Rückgabe / Haftung
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort vollgetankt und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Rückgaben an abweichenden Orten verursachen zusätzliche Rückführungskosten zu Lasten des Mieters.
Haftung: Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietdauer verursachten Schäden – auch bei Rückgabe festgestellte Schäden. Bei Abschluss einer Voll- oder Teilkaskoversicherung ist die Haftung auf die jeweils schriftlich vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt.
Nicht vom Versicherungsschutz umfasst:
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
- Schäden durch Fehlbedienung, Schaltfehler, Falschbetankung
- Schäden durch Glasbruch, Wild, Diebstahl, Brand, Elementarereignisse ohne Teilkaskoschutz
- Nutzung nicht zugelassener Fahrzeuge (volle Haftung durch Mieter)
Unbeschränkte Haftung des Mieters besteht insbesondere bei:
- Unfallflucht, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
- Verstoß gegen Nr. 3, 4, 5 dieser AGB
- Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
- Schäden durch Geländefahrten oder das Anbringen von Mess- und Testgeräten
- Sämtliche anfallenden Gebühren, Bußgelder, Mautkosten etc., für die die Global Car Connection GmbH haftbar gemacht wird
Bearbeitungspauschale: Für Verwaltungsaufwand bei Gesetzesverstößen wird eine Pauschale von 29,00 EUR erhoben. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.
7. Kündigung
Die Global Car Connection GmbH ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn eine Fortsetzung unzumutbar ist, z. B. bei Falschangaben zur Nutzungsart. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
8. Nebenbestimmungen / Gerichtsstand
- Für sämtliche Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Global Car Connection GmbH.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
- Global Car Connection GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
- Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige fremdsprachige Fassungen dienen ausschließlich der Verständlichkeit. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Version.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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